Finanzbehörden werden regelmäßig dadurch tätig, dass sie durch einen Verwaltungsakt (z. B. einen Steuerbescheid) etwas fordern, verbieten, erlauben oder versagen.
Diesen Verwaltungsakten stehen Beteiligte nicht schutzlos gegenüber:
Artikel 19 des Grundgesetzes eröffnet gegen Entscheidungen der Finanzbehörden den Finanzrechtsweg. Steuerliche Verwaltungsakte können in einem außergerichtlichen und einem gerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren überprüft werden.
Neben der kontinuierlichen und individuellen Beratung und Vertretung bei allen Streitigkeiten mit Behördenentscheidungen in Abgabenangelegenheiten übernehmen wir die Führung von Rechtsbehelfsverfahren und Finanzgerichtsprozessen.